Freitag, 1. Januar 2010
Rückbildungsgymnastik Änderungen
Der Rückbildungskurs muss nun nicht mehr in einem Zeitraum von bis zu 4 Monaten nach der Geburt begonnen werde, es ist lediglich erforderlich, dass
der Kurs
bis zum neunten Monat nach
der Geburt abgeschlossen
ist.
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