Freitag, 1. Januar 2010

Rückbildungsgymnastik Änderungen

Der Rückbildungskurs muss nun nicht mehr in einem Zeitraum von bis zu 4 Monaten nach der Geburt begonnen werde, es ist lediglich erforderlich, dass der Kurs bis zum neunten Monat nach der Geburt abgeschlossen ist.

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